Die unterdrückte Kultur Kataloniens
Trotz dieser Unterdrückung konnte sich die katalanische Zivilisation halten und als ein eigenständiger
kultureller Gegenpol zur spanischen Herrschaft weiter existieren. Als auf der iberischen Halbinsel Ende des 19.Jahrhunderts die
Stunde der Republik schlug, konnte sich Katalonien erstmals ein Mindestmaß an Eigenbestimmung in Form eines erstmaligen
Autonomiestatuts sichern. Die anschließende Francodiktatur (1938-1975) machte diese Bemühungen jedoch sofort zunichte.
Die katalanische Sprache wurde während dieser Zeit nach allen Regeln der Kunst unterdrückt, sie zu sprechen oder zu schreiben
war verboten. Auf den ersten Blick wird vielleicht nicht deutlich, wie man einem Volk durch das Verbot seiner Sprache ohne
direkte kriegerische Handlungen beikommen kann, wenn man jedoch bedenkt, dass das wichtigste Mittel der Kommunikation und damit
die Chance auf Weiterleitung des geistigen Guts in dieser Sprache und somit nach und nach die Fähigkeit des Volkes verloren geht,
sich gehaltvoll in ihr auszudrücken (und somit Kultur schaffen), wird schnell deutlich, dass dies ein Schritt Richtung Ausrottung
einer Zivilisation ist. Weitere Maßnahmen waren die Besiedlung durch Nichtkatalanen meist Andalusier und die Umbenennung von
Ortschaften wie Lleida in Lérida und Girona in Gerona. Das Spanische hielt den Einzug, Franco wollte jegliches Katalanische in
seinem Land ausmerzen.
Die zurückgewonnene Freiheit
Nach Francos Tod dauerte es noch bis zum Jahre 1979, als sich Katalonien auf Grundlage der ein Jahr zuvor neu geschriebenen spanischen
Verfassung, die den verschiedenen Regionen ein von Madrid zu befürwortendes selbst festlegbares Maß an Autonomie zugestand, selbst ein
Estatut schrieb. Diese Autonomie betraf viele politische Bereiche, wie Steuern, Gesundheits- und Sozialwesen, Bildung, Sprache und Kultur,
Polizeibehörden und vieles mehr. Wichtig ist dabei, dass jede autonome Gemeinschaft (entspricht in etwa den deutschen oder österreichischem
Bundesland) mittels ihrer Regionalregierung und ihres Volkes die Möglichkeit hat, das Maß der eigenen Rechte, Pflichten und Verantwortungen
zu regeln. Die Bedingung ist in Artikel 2 der spanischen Verfassung zu finden, die „die unauflösliche Einheit der spanischen Nation“ verlangt.
So ist es nicht verwunderlich, dass die Regionen mit den größeren kulturellen Unterschieden zum gesamtspanischen Durchschnitt, dieses Recht
so weit wie möglich auszureizen versuchen. Um nur ein Beispiel zu nennen gibt es in Katalonien wie im Baskenland eine eigene Polizeibehörde.
Des Katalanen Freund und Helfer nennt sich Mosso d'Esquadra.