Die Executive

Die Executive

Die Regierung übt die Exekutivfunktion und die Verordnungsgewalt aus; sie leitet die Innen- und Aussenpolitik, die Zivil- und Militärverwaltung und die Verteidigung des Staates (Artikel 97 CE). An ihrer Spitze steht der Regierungspräsident, der, nachdem er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenkongresses auf sich vereinigt hat, vom König ernannt wird. Die Regierung hat gemeinschaftlich für ihre politischen Handlungen gegenüber dem Abgeordnetenkongress Rechenschaft abzulegen. Das wichtigste Instrument, über das die parlamentarischen Kräfte verfügen, um die Regierung zu kontrollieren, ist das in der Verfassung verankerte Misstrauensvotum. Der Regierungspräsident leitet die Tätigkeiten der Regierung, indem er die Aufgabenbereiche seiner Mitglieder koordiniert. Die Minister und Vizeminister werden auf Vorschlag des Regierungspräsidenten vom König ernannt und entlassen. Der Ministerrat als Kollektivorgan der Regierung tritt einmal pro Woche zusammen. Die jetzige Regierung setzt sich aus dem Regierungspräsidenten, zwei Vizepräsidenten, die gleichzeitig das Ministerium der Präsidentschaft und das Wirtschaftsministerium – leiten, und dreizehn Ministern zusammen (Aussenpolitik; Justiz; Verteidigung; Finanzen; Entwicklung; Bildung, Kultur und Sport; Arbeits- und Sozialwesen; Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung; Innenpolitik; Öffentliche Verwaltung; Gesundheits- und Verbraucherwesen; Umwelt; Wissenschaft und Technik;).

Der Regierungspräsident spielt als Regierungschef die wichtigste Rolle. Als Leiter der im Parlament stärksten politischen Partei trägt er die Verantwortung für sein Handeln und das der Regierung. Ihm obliegt die Vorbereitung, Umsetzung und Ausführung des Regierungsprogramms während er gleichzeitig auch die Arbeitsbereiche der einzelnen Minister koordiniert. Er schlägt die Kandidaten für die Ministerämter vor, die dann vom König ernannt werden. Der Regierungspräsident kann im Kongress die Vertrauensfrage über sein Programm oder seine Politik stellen. Der Regierungspräsident kann ferner die Auflösung des Kongresses, des Senats oder beider Kammern vorschlagen, sofern nicht ein Misstrauensantrag eingebracht wurde. Nachdem der Regierungspräsident im Anschluss an die Wahlen vorgeschlagen worden ist, muss er sein politisches Programm dem Abgeordnetenkongress vorlegen und dieser ihm mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder das Vertrauen aussprechen, bevor der König ihn zu seinem Amt ernennen kann (Artikel 99 CE). Erreicht er die für die Investitur notwendige Mehrheit nicht, so findet 48 Stunden nach der ersten eine zweite Abstimmung statt, bei der eine einfache Mehrheit ausreichend ist. Sollte die Investitur nicht zustande gekommen sein, so schlägt der König weitere Kandidaten vor. Falls innerhalb von zwei Monaten nach der ersten Abstimmung kein Kandidat das Vertauen des Kongresses erhalten hat, so löst der König die Cortes Generales auf und beruft Neuwahlen ein.

Der Regierungspräsident verbleibt in seinem Amt bis er und seine Regierung die Unterstützung des Abgeordnetenkongresses verlieren, dieser ihnen das Vertrauen verweigert oder einen Misstrauensantrag annimmt.

Bei Tod oder Auslandsbesuchen des Präsidenten übernimmt der Vizepräsident die Funktion des Regierungschefs. Ansonsten führt der Vizepräsident koordinierende Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten, Ministern und Führungskräften der Parteien aus. Der Vizepräsident kann auch nach freiem Ermessen des Regierungspräsidenten andere Aufgaben übernehmen.

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