Der spanische Verfassungstext
Die Executive
Die Regierung übt die Exekutivfunktion und die Verordnungsgewalt aus; sie
leitet die Innen- und Aussenpolitik, die Zivil- und Militärverwaltung und
die Verteidigung des Staates (Artikel 97 CE). An ihrer Spitze steht der Regierungspräsident,
der, nachdem er die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Abgeordnetenkongresses
auf sich vereinigt hat, vom König ernannt wird. Die Regierung hat gemeinschaftlich
für ihre politischen Handlungen gegenüber dem Abgeordnetenkongress
Rechenschaft abzulegen. Das wichtigste Instrument, über das die parlamentarischen
Kräfte verfügen, um die Regierung zu kontrollieren, ist das in der
Verfassung verankerte Misstrauensvotum. Der Regierungspräsident leitet
die Tätigkeiten der Regierung, indem er die Aufgabenbereiche seiner Mitglieder
koordiniert. Die Minister und Vizeminister werden auf Vorschlag des Regierungspräsidenten
vom König ernannt und entlassen. Der Ministerrat als Kollektivorgan der
Regierung tritt einmal pro Woche zusammen. Die jetzige Regierung setzt sich
aus dem Regierungspräsidenten, zwei Vizepräsidenten, die gleichzeitig
das Ministerium der Präsidentschaft und das Wirtschaftsministerium - leiten,
und dreizehn Ministern zusammen (Aussenpolitik; Justiz; Verteidigung; Finanzen;
Entwicklung; Bildung, Kultur und Sport; Arbeits- und Sozialwesen; Landwirtschaft,
Fischerei und Ernährung; Innenpolitik; Öffentliche Verwaltung; Gesundheits-
und Verbraucherwesen; Umwelt; Wissenschaft und Technik;).
Der Regierungspräsident spielt als Regierungschef die wichtigste Rolle.
Als Leiter der im Parlament stärksten politischen Partei trägt er
die Verantwortung für sein Handeln und das der Regierung. Ihm obliegt die
Vorbereitung, Umsetzung und Ausführung des Regierungsprogramms während
er gleichzeitig auch die Arbeitsbereiche der einzelnen Minister koordiniert.
Er schlägt die Kandidaten für die Ministerämter vor, die dann
vom König ernannt werden. Der Regierungspräsident kann im Kongress
die Vertrauensfrage über sein Programm oder seine Politik stellen. Der
Regierungspräsident kann ferner die Auflösung des Kongresses, des
Senats oder beider Kammern vorschlagen, sofern nicht ein Misstrauensantrag eingebracht
wurde. Nachdem der Regierungspräsident im Anschluss an die Wahlen vorgeschlagen
worden ist, muss er sein politisches Programm dem Abgeordnetenkongress vorlegen
und dieser ihm mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder das Vertrauen aussprechen,
bevor der König ihn zu seinem Amt ernennen kann (Artikel 99 CE). Erreicht
er die für die Investitur notwendige Mehrheit nicht, so findet 48 Stunden
nach der ersten eine zweite Abstimmung statt, bei der eine einfache Mehrheit
ausreichend ist. Sollte die Investitur nicht zustande gekommen sein, so schlägt
der König weitere Kandidaten vor. Falls innerhalb von zwei Monaten nach
der ersten Abstimmung kein Kandidat das Vertauen des Kongresses erhalten hat,
so löst der König die Cortes Generales auf und beruft Neuwahlen ein.
Der Regierungspräsident verbleibt in seinem Amt bis er und seine Regierung
die Unterstützung des Abgeordnetenkongresses verlieren, dieser ihnen das
Vertrauen verweigert oder einen Misstrauensantrag annimmt.
Bei Tod oder Auslandsbesuchen des Präsidenten übernimmt der Vizepräsident
die Funktion des Regierungschefs. Ansonsten führt der Vizepräsident
koordinierende Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit dem Präsidenten, Ministern
und Führungskräften der Parteien aus. Der Vizepräsident kann
auch nach freiem Ermessen des Regierungspräsidenten andere Aufgaben übernehmen.
Quelle: www.administracion.es