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Der spanische Verfassungstext
Die Legislative
Die Verfassung von 1978 bedeutete einen weiteren Schritt in der langjährigen
parlamentarischen Tradition Spaniens, die bis auf das Jahr 1834 zurückverfolgt
werden kann. Sie führt ein Zweikammersystem ein, die Cortes Generales,
die aus dem Kongress und dem Senat bestehen. Gemäss Artikel 66 üben
sie die gesetzgebende Gewalt des Staates aus, bewilligen den Staatshaushalt,
kontrollieren die Tätigkeit der Regierung und üben alle weiteren Kompetenzen
aus, die ihnen die Verfassung zuweist.
Jede Kammer der Cortes Generales tritt jährlich zu zwei ordentlichen Sitzungsperioden
zusammen: von September bis Dezember und von Februar bis Juni. Auf Antrag der
Regierung, des Ständigen Ausschusses oder der absoluten Mehrheit einer
der Kammern, können sie auch zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen
werden.
Quelle: www.administracion.es
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