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Der spanische Verfassungstext
Die Monarchie
Indem sie den Staat als parlamentarische Monarchie definiert, macht die Verfassung
deutlich, dass der König kein Herrscher ist, da die Souveränität
beim Volke liegt und in dem demokratisch gewählten Parlament seinen Ausdruck
findet (Art. 1.2). Der König ist ein Monarch, der der Verfassung unterstellt
ist und als Staatsoberhaupt auftritt.
Die in der Verfassung aufgezeigten Aufgaben des Königs wurden so formuliert,
dass der neutrale und unpolitische Charakter seiner Verpflichtungen ersichtlich
wird. Die Krone wird weitervererbt; die Thronfolge folgt den Regeln der Erstgeburt.
Sollten alle rechtmäßigen Linien erlöschen, so bestimmen die
Cortes Generales die Thronfolge.
Quelle: www.administracion.es
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