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Der spanische Verfassungstext
Der König
Dem König obliegt es, die Gesetze der Cortes Generales zu billigen und
zu verkünden (Art. 62). Ihm obliegt es, die Cortes Generales formell einzuberufen
oder aufzulösen und die Wahlen und Volksabstimmungen einzuberufen. Ferner
ist es seine Aufgabe, den Kandidaten für das Amt des Regierungspräsidenten
nach Anhörung der Cortes Generales und die Minister auf Vorschlag des Regierungspräsidenten
zu ernennen. Ausserdem erlässt er die im Ministerrat beschlossenen Dekrete
und ratifiziert die Vergabe ziviler und militärischer Ämter.
Obwohl der König über keine Befugnisse hinsichtlich der Aussenpolitik
verfügt, spielt er als wichtigster Repräsentant Spaniens eine bedeutende
Rolle bei den internationalen Beziehungen. Zu den Aufgaben des Königs zählt,
die Zustimmung des Staates zu internationalen Verträgen zu bekunden und,
nach vorheriger Ermächtigung durch die Cortes Generales, Krieg zu erklären
und Frieden zu schliessen.
Die Verfassung verleiht dem König den Titel des Oberbefehlshabers der
Streitkräfte, obwohl er keine Befehlsgewalt ausübt. In Wirklichkeit
verfügt er, laut der Verfassung, über keine eigene ausübende
Gewalt. Jede seiner Handlungen müss von dem Regierungspräsidenten
oder einem seiner Minister ratifiziert werden.
Quelle: www.administracion.es
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