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Der spanische Verfassungstext
Der Staatsrat
Der Verwaltung stehen eine Reihe von Beratungsorganen zur Seite. Das wichtigste
unter ihnen ist der Staatsrat, den die Verfassung als "das höchste
Beratungsorgan der Regierung" bezeichnet (Artikel 107 CE). Er übt
weder eine ausführende Funktion aus, noch verfügt er über Amtsgewalt
und ist daher ein rein beratendes Organ. Der Ministerrat ernennt seinen Vorsitzenden,
bei dem es sich normalerweise um einen erfahrenen Juristen handelt. Alle weiteren
Mitglieder (ungefähr dreiundzwanzig an der Zahl) sind würdige Vertreter
der Autonomen Gemeinschaften, der Streitkräfte, des öffentlichen Dienstes
oder stammen aus akademischen und juristischen Bereichen. Alle Mitglieder des
Staatsrats werden per Regierungsdekret ernannt, wobei zwischen permanenten Mitgliedern,
die auf unbegrenzte Zeit ernannt werden, und zeitweiligen Mitgliedern zu unterscheiden
ist. Letztere werden unter einer Gruppe von Bürgern, die Berufserfahrungen
in bestimmten Fachbereichen aufweisen, ausgewählt und sind vier Jahre für
den Staatsrat tätig.
Quelle: www.administracion.es
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