la ley de divorcio

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      Hola.

      Ich verstehe einen Satz nicht. Vielleicht fehlt mir dazu aber auch einfach nur etwas Wissen aus der spanischen Gesellschaft:
      „En comparación con otras sociedades europeas, en las familias españolas hay pocos divorcios (o,5 por mil), quizá porque la ley de divorcio tiene pocos años.”

      Folgendermaßen übersetze ich diesen Satz:
      „Im Vergleich zu anderen europäischen Gesellschaften, gibt es in spanischen Familien wenig Scheidungen (0,5 von Tausend), vielleicht weil das Scheidungsgesetz wenig Jahre hat.“

      Was unterstrichen ist, macht mir Probleme. Habe ich den Satz falsch übersetzt, oder verstehe ich den Sinn nicht (mal ganz abgesehen von der seltsamen Übersetzungssprache), weil ich nicht weiß, wie das spanische Scheidungsgesetz funktioniert?
      Falls mein Satz falsch übersetzt ist, so bitte ich um Korrektur. Falls mein Satz korrekt übersetzt ist, so bitte ich um Aufklärung über das spanische Scheidungsgesetz und dem unmittelbaren Zusammenhang zu meinem Satzbeispiel.

      Gracias por su ayuda

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    • #772497 Antworten
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        Es gibt Dinge, die einen einfach bewegen. Und dann kehrt man doch immer wieder zu seinem Thema zurück.
        Deswegen hier nochmals eine Ergänzung, denn es wird zukünftig nochmals etwas schneller gehen. Und vor allem günstiger. Denn schon bald kann man in Spanien nicht nur beim Notar heiraten, sondern sich auch gleich wieder scheiden lassen.

        http://sociedad.elpais.com/sociedad/2012/02/01/actualidad/1328089347_592487.html
        (Frage an die Administration: Darf ich in einem Forum auf “Zeitungsartikel” verlinken?)

        Und es kursieren bereits auch feste Beträge. Gibt es keine weiteren Probleme, so fallen für die Heirat 95 Euro und auch für die Scheidung 95 Euro an. Das macht für einen vollen Ehekreislauf gerade 190 Euro. Ein Abend im Theater ist im Vergleich eine kostspielige Angelegenheit …

        #772496 Antworten
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          Hallo cuya

          Jetzt, da du es erwähnst, ja, da war noch etwas.

          Unidad 2c: Das Alter wird mit tener angegeben: [s:24uw4gsl]Soy[/s:24uw4gsl] Tengo 20 años.

          So weit war das eigentlich, ohne weiter darüber nachzudenken, verinnertlicht. Aber genau da hängt der Haken. Denn sobald man darüber nachdenken sollte, kommt es einem nicht in den Sinn.
          Aber wir Männer haben ja gelernt, dass man ruhig nach dem Weg fragen darf. Das macht es leichter [s:24uw4gsl]und geht manchmal schneller[/s:24uw4gsl]. :mrgreen:

          Muchas gracias

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          #772495 Antworten
          Anonym

            weil das Scheidungsgesetz wenig Jahre hat

            Was unterstrichen ist, macht mir Probleme.

            Vielleicht hilft zu wissen, dass “tener” (= haben) im Zusammenhang mit dem Alter “sein” ist (bzw. nur durch Umschreibungen zu übersetzen ist)

            Pepe tiene 20 años (ist 20 J. alt) /La ley tiene pocos años (ist also “jung”) / Ese árbol tiene muchos años (de vida)

            Sls.
            cuya

            #772494 Antworten
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              Hallo Ursula, hallo Uli (schön in der Reihenfolge der Antworten)

              Vielen Dank für eure Übersetzungskorrektur. Klar, so gibt das einen sinnvollen Zusammenhang. Als Selbstlerner hat man es eben nicht immer einfach.
              Nun wollte ich meine Frage aber nicht einfach so stehen lassen und mich in der Bequemlichkeit der Antworten anderer suhlen, so dass ich mich nach dem »Scheidungsrecht vor der radikalen Reform« informiert habe und jedem Interessierten hier erklären möchte.

              Alle Zusammenhänge möchte ich jetzt nicht ausführlich erläutern, aber vielleicht schaffe ich es ja, die wichtigsten Details herauszuarbeiten.
              Hier also ein kleiner Rückblick im sogar passenden Forenbereich:

              Das mit dem spanischen Scheidungsrecht war so eine Sache. Abgesehen davon, dass vor 1932 und während der Herrschaft Francos eine Scheidung generell ausgeschlossen war, verhielt es sich zu den anderen Zeiten nicht unbedingt einfacher. So war eine Scheidung durchaus möglich, der Ablauf der Trennungsfrist war hingegen eher eine Ausnahme.
              Das wohl wichtigste Kriterium für eine Scheidung war der Trennungsgrund. Und der musste richterlich anerkannt werden! Trennungsgründe waren Ehebruch, bösartiges Verlassen, Pflichtverletzung gegenüber der im gemeinsamem Haushalt lebenden Kindern, Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren, Alkoholismus, Drogensucht und geistige Störung. Sofern diese die Aufhebung der Familiengemeinschaft erforderten! Ach, nicht zu vergessen: Eine Scheidung konnte auch dann eingereicht werden, wenn »ein Ehegatte dem anderen oder dessen Verwandten in gerader Linie nach dem Leben getrachtet hatte.«
              Lag ein gegenseitiges Interesse für eine Trennung vor, so vereinfachte sich diese unter Einhaltung von situationsbedingten Trennungsjahren. Wollte hingegen nur einer die Scheidung einreichen, so konnte sich eine sich steigernde Ehekrise unter Umständen länger dauern, als die vorausgegangenen Ehejahre.
              So musste erst ein Trennungsurteil erreicht werden, damit man überhaupt die Scheidung einreichen konnte. Hatte aber der Ehepartner keinen »Grund« für eine Trennung gegeben, und war der Trennungsgrund überhaupt ein Streitpunkt , so verlängerte sich die Trennungszeit zuzüglich zu der Prozessdauer.
              Abgesehen von diesen Fakten galt eine Zerrüttung der Ehe keinesfalls als Trennungs- oder Scheidungsurteil (siehe weiter oben).
              Man muss dazu sagen, dass Spanien sehr katholisch geprägt war (nach akutellen Zahlen habe ich mich nicht erkundigt). Und der katholische Glaube sieht natürlich keine Trennung vor, da »Gott die Menschen zusammengeführt hat und nur der Tod diese wieder trennen darf«. (Nebenbei bemerkt zeigt sich, wie sehr sich der gläubige Mensch nur oberflächlich mit dem Beitritt zu seiner Sekte beschäftigt, da ihm sonst diese Regel gar keinen Gedanken an eine Trennung erlauben dürfte.)
              Nichts desto trotz ist seit 2005 vieles einfacher geworden, weil es »jeder menschlichen Logik widerspreche, ein nicht gewünschtes Zusammenleben zu verlangen«.

              Und damit wäre auch der Inhalt meines Lernsatzes aufgeklärt. Nochmals ein aufrichtiges Danke für die Übersetzungskorrektur.

              Saludos

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              p.s. Die hier gemachten Aussagen sind Internetrecherchen. Ich habe Quellen gewählt, die mir vertrauenswürdig erscheinen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Wirklichkeit anders als wie von mir hier herausgearbeitet vollzogen hat.

              #772493 Antworten
              uli
              Teilnehmer

                ich schließe mich Ursulas Antwort an…..

                … quizá porque la ley de divorcio tiene pocos años.”

                vielleicht, weil es das Scheidungsgesetz noch nicht so lange gibt / existiert.


                …wobei es das sicher schon länger gibt, evtl. sind die Reformierungen gemeint 🙄

                #772492 Antworten
                ursula
                Teilnehmer

                  weil es das Scheidungsgesetz erst seit wenigen Jahren gibt

                Ansicht von 6 Antworten - 1 bis 6 (von insgesamt 6)
                Antwort auf: Antwort #772493 in la ley de divorcio
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