Hallo Ursula, hallo Uli (schön in der Reihenfolge der Antworten)
Vielen Dank für eure Übersetzungskorrektur. Klar, so gibt das einen sinnvollen Zusammenhang. Als Selbstlerner hat man es eben nicht immer einfach.
Nun wollte ich meine Frage aber nicht einfach so stehen lassen und mich in der Bequemlichkeit der Antworten anderer suhlen, so dass ich mich nach dem »Scheidungsrecht vor der radikalen Reform« informiert habe und jedem Interessierten hier erklären möchte.
Alle Zusammenhänge möchte ich jetzt nicht ausführlich erläutern, aber vielleicht schaffe ich es ja, die wichtigsten Details herauszuarbeiten.
Hier also ein kleiner Rückblick im sogar passenden Forenbereich:
Das mit dem spanischen Scheidungsrecht war so eine Sache. Abgesehen davon, dass vor 1932 und während der Herrschaft Francos eine Scheidung generell ausgeschlossen war, verhielt es sich zu den anderen Zeiten nicht unbedingt einfacher. So war eine Scheidung durchaus möglich, der Ablauf der Trennungsfrist war hingegen eher eine Ausnahme.
Das wohl wichtigste Kriterium für eine Scheidung war der Trennungsgrund. Und der musste richterlich anerkannt werden! Trennungsgründe waren Ehebruch, bösartiges Verlassen, Pflichtverletzung gegenüber der im gemeinsamem Haushalt lebenden Kindern, Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren, Alkoholismus, Drogensucht und geistige Störung. Sofern diese die Aufhebung der Familiengemeinschaft erforderten! Ach, nicht zu vergessen: Eine Scheidung konnte auch dann eingereicht werden, wenn »ein Ehegatte dem anderen oder dessen Verwandten in gerader Linie nach dem Leben getrachtet hatte.«
Lag ein gegenseitiges Interesse für eine Trennung vor, so vereinfachte sich diese unter Einhaltung von situationsbedingten Trennungsjahren. Wollte hingegen nur einer die Scheidung einreichen, so konnte sich eine sich steigernde Ehekrise unter Umständen länger dauern, als die vorausgegangenen Ehejahre.
So musste erst ein Trennungsurteil erreicht werden, damit man überhaupt die Scheidung einreichen konnte. Hatte aber der Ehepartner keinen »Grund« für eine Trennung gegeben, und war der Trennungsgrund überhaupt ein Streitpunkt , so verlängerte sich die Trennungszeit zuzüglich zu der Prozessdauer.
Abgesehen von diesen Fakten galt eine Zerrüttung der Ehe keinesfalls als Trennungs- oder Scheidungsurteil (siehe weiter oben).
Man muss dazu sagen, dass Spanien sehr katholisch geprägt war (nach akutellen Zahlen habe ich mich nicht erkundigt). Und der katholische Glaube sieht natürlich keine Trennung vor, da »Gott die Menschen zusammengeführt hat und nur der Tod diese wieder trennen darf«. (Nebenbei bemerkt zeigt sich, wie sehr sich der gläubige Mensch nur oberflächlich mit dem Beitritt zu seiner Sekte beschäftigt, da ihm sonst diese Regel gar keinen Gedanken an eine Trennung erlauben dürfte.)
Nichts desto trotz ist seit 2005 vieles einfacher geworden, weil es »jeder menschlichen Logik widerspreche, ein nicht gewünschtes Zusammenleben zu verlangen«.
Und damit wäre auch der Inhalt meines Lernsatzes aufgeklärt. Nochmals ein aufrichtiges Danke für die Übersetzungskorrektur.
Saludos
Botschaft
p.s. Die hier gemachten Aussagen sind Internetrecherchen. Ich habe Quellen gewählt, die mir vertrauenswürdig erscheinen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass sich die Wirklichkeit anders als wie von mir hier herausgearbeitet vollzogen hat.