Spanischer König

Der König
Dem König obliegt es, die Gesetze der Cortes Generales zu billigen und zu verkünden (Art. 62). Ihm obliegt es, die Cortes Generales formell einzuberufen oder aufzulösen und die Wahlen und Volksabstimmungen einzuberufen. Ferner ist es seine Aufgabe, den Kandidaten für das Amt des Regierungspräsidenten nach Anhörung der Cortes Generales und die Minister auf Vorschlag des Regierungspräsidenten zu ernennen. Ausserdem erlässt er die im Ministerrat beschlossenen Dekrete und ratifiziert die Vergabe ziviler und militärischer Ämter.

Obwohl der König über keine Befugnisse hinsichtlich der Aussenpolitik verfügt, spielt er als wichtigster Repräsentant Spaniens eine bedeutende Rolle bei den internationalen Beziehungen. Zu den Aufgaben des Königs zählt, die Zustimmung des Staates zu internationalen Verträgen zu bekunden und, nach vorheriger Ermächtigung durch die Cortes Generales, Krieg zu erklären und Frieden zu schliessen.

Die Verfassung verleiht dem König den Titel des Oberbefehlshabers der Streitkräfte, obwohl er keine Befehlsgewalt ausübt. In Wirklichkeit verfügt er, laut der Verfassung, über keine eigene ausübende Gewalt. Jede seiner Handlungen müss von dem Regierungspräsidenten oder einem seiner Minister ratifiziert werden.

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