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Das politische System Spaniens
Einführung
Die Verfassung von 1978 erklärt Spanien als einen sozialen und demokratischen
Rechtsstaat, der sich zu Freiheit, Gerechtigkeit, Gleichheit und politischem
Pluralismus bekennt. Das spanische Volk, von dem alle Staatsgewalt ausgeht,
ist Träger der nationalen Souveränität (Art. 1). Die Verfassung
definiert Spanien als parlamentarische Monarchie, in der der König die
Rolle des Staatsoberhaupts als Symbol seiner Einheit und Beständigkeit
ausübt. Die Verfassung legt ein Zweikammersystem, die Cortes Generales,
und ein unabhängiges Justizsystem fest. Staatsoberhaupt der parlamentarischen
Monarchie ist ein durch Erbfolge eingesetzter konstitutioneller Monarch. Gemäss
der Verfassung von 1978 liegt die gesetzgebende Gewalt bei den zwei Kammern,
den Cortes Generales. Beide Kammern werden alle vier Jahre in allgemeiner Wahl
gewählt. Der Präsident, der Vizepräsident und das Ministerkabinett
bilden zusammen den Ministerrat, das höchste Organ der ausübenden
Gewalt mit politischen und Verwaltungsaufgaben.
Staatssymbole
- Die spanische Flagge
- Das spanische Wappen
Quelle: www.administracion.es
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