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Der spanische Verfassungstext
Die Verfassung
Die spanische Verfassung von 1978 (CE) wurde ausführlich und detailliert
formuliert. Sie verkündet Spanien als parlamentarische Monarchie und garantiert
die Gleichheit ihrer Bürger vor dem Gesetz zusammen mit einem umfangreichen
Katalog an Grundfreiheiten. Sie gewährleistet das Recht auf Autonomie ihrer
Regionen und betont die Unteilbarkeit der spanischen Nation (Art.2 CE).
Die Verfassung wurde am 6. Dezember 1978 einer Volksabstimmung unterzogen und
mit 87,8 Prozent der Wählerstimmen angenommen; die Wahlbeteiligung betrug
67,7 Prozent. Die Verfassung grenzt die Funktion der politischen Parteien ein,
indem sie von ihnen eine demokratische Struktur und Arbeitsweise verlangt.
Wahlberechtigt sind alle, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Quelle: www.administracion.es
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