Spanischer Ministerrat

Der Ministerrat
Der Regierungspräsident und die restlichen Minister bilden den Ministerrat, der wie ein Kabinett funktioniert und die ranghöchste Institution der Exekutive darstellt. Der Ministerrat beschäftigt sich mit der Ausarbeitung von Politik und Aufgaben der Verwaltung und ist für die Ausführung der Regierungspolitik zuständig. Ferner überprüft er die Verwaltungsbereiche der einzelnen Ministerien, kontrolliert die militärischen Angelegenheiten und ist für die nationale Verteidigung und Sicherheit verantwortlich. Für sein Handeln muss er sich gegenüber dem Parlament verantworten.

Jeder Kabinettsminister ist für seinen Geschäftsbereich verantwortlich. Auch wenn die Minister über eine erhebliche Amtsgewalt und Autonomie verfügen, sind sie dem Regierungspräsidenten gegenüber Rechenschaft schuldig. Dem Ministerrat obliegt es, die in seiner Abteilung vorbereiteten Gesetzesentwürfe einzubringen. Die Minister werden damit beauftragt, Richtlinien zur Umsetzung der Regierungspolitik festzulegen. Sie sind befugt, Ministerielle Anweisungen zu erlassen, ohne dass diese vom Ministerrat angenommen werden müssen. Sie können ferner Verträge in bezug auf Angelegenheiten ihres Geschäftsbereiches unterzeichnen. Die Minister haben ihr Handeln vor dem Ministerrat und dem Regierungspräsidenten zu verantworten und können dazu aufgefordert werden, vor einer oder beiden Kammern oder einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu erscheinen, um über ihr Vorgehen Rechenschaft abzulegen.

Die Verfassung legt fest, dass die Mitglieder der Regierung nur die aus ihrem Amt sich ergebende öffentliche Funktion ausüben dürfen. Weitere berufliche oder kaufmännische Tätigkeiten sind ihnen nicht gestattet.

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