Spanischer König
Der König Dem König obliegt es, die Gesetze der Cortes Generales zu billigen und zu verkünden (Art. 62). Ihm obliegt es, die Cortes Generales formell einzuberufen oder aufzulösen und die Wahlen und Volksabstimmungen einzuberufen. Ferner ist es seine Aufgabe, den …