Mit Auto nach Spanien

Wer ein Eigenheim in Spanien hat oder nach Spanien umzieht, hat oft auch ein Auto, das die Reise mitmacht. Grundsätzlich dürfen Autos ohne Probleme ein halbes Jahr weiter mit deutscher Zulassung gefahren werden. Danach sollte es umgemeldet werden. Gemäß europäischem Recht ist die Mitnahme eines Gebrauchtwagens von einem europäischen Land ins andere kein Problem. Es fallen keine Zoll- oder Mehrwertsteuerzahlungen an. In anderen Worten, Fahrzeuge können ohne Formalitäten mitgeführt werden und müssen nach 6 Monaten nur umgemeldet werden.

Sie können ein Fahrzeug auf sich zulassen, auch wenn Sie keinen Hauptwohnsitz angemeldet haben, dann benötigen Sie einen Nachweis des Ferienwohnsitzes. Die Anmeldung erfolgt bei der örtlichen Jefatura Provincial de Tráfico. Sie benötigen, einen deutschen Personalausweis oder Reisepass, dazu die deutschen Fahrzeugpapiere, eine in Spanien abgeschlossene KFZ-Haftpflichtversicherung, den Nachweis, dass die jährliche Straßensteuer bezahlt ist, das Prüfprotokoll der spanischen Tüv- bzw. ITV-Prüfstelle. Laut Bestimmungen kann eine Übersetzung der deutschen Fahrzeugpapiere verlangt werden, meist wird darauf aber verzichtet. Falls es doch zu Schwierigkeiten kommt, kann die Homologation, also technische Datenblätter, vom deutschen Tüv oder der DEKRA vorgelegt werden. Außerdem wird ein Nachweis verlangt, der erklärt, dass das Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ist. Es gibt keine genauen Angaben, wie dieser Beweis aussehen muss, aber die Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister Flensburg wird anerkannt. Klar, das heißt nicht, dass Sie Ihr Auto schnell und ohne Umständlichkeiten anmelden können, aber das ist der richtige Weg.

Was passiert wenn mein Auto gestohlen ist?

Wird Ihr Auto nun beispielsweise gestohlen, dann müssen Sie zur Guardia Civil gehen und es gestohlen melden, dann erhalten Sie eine Bestätigung, mit der Sie Ihr Auto bei der Jefadura Provincial de Tráfico abmelden müssen. Die Abmeldung erfolgt auch wieder bei der Jefadura Provincial de Tráfico, dort erhalten Sie die nötigen Formulare, um Ihr Auto abzumelden. Es ist die einzige Stelle, an der Sie ein Auto an- oder abmelden können.

Die Steuern werden im Allgemeinen vierteljährlich gezahlt. Der Tüv bzw. ITV ist auch für Privatfahrzeuge verpflichtend. Neuwagen werden nach 4 Jahren zum ersten Mal vorgeführt, darauf folgt die Kontrolle im 2 Jahresrhythmus. Fahrzeuge, die jedoch älter als 9 Jahre sind müssen jährlich zum Tüv. Für Oldtimer gibt es was den Tüv und die Versicherung angeht gesonderte Regelungen. Die Tüv-Plakette wird gut sichtbar in die Frontscheibe geklebt.

Wird eine Grüne Versicherungskarte benötigt?

Die Grüne Versicherungskarte dient dazu, die bestehende Autoversicherung im Ausland nachzuweisen. Die Bestätigung heißt “Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr” (IVK) und ist wegen ihrer Farbe als “Grüne Karte” bekannt. Seit 01. Juli 2020 ist die “Kartenfarbe” weiß und nicht mehr grün. Bis Ende Dezember 2020 soll es jedoch beide Farben parallel geben

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